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Gefahrenzonenplanungsverordnung (WRG‑GZPV) – Regelung zur Hochwasser‑Gefahrenkartierung
Verordnung vom 13.06.2014

Zusammenfassung

Die WRG‑Gefahrenzonenplanungsverordnung regelt, wie Hochwasser‑Gefahrenzonen zu ermitteln und darzustellen sind, um die Öffentlichkeit zu informieren und wasserwirtschaftliche Planungen zu unterstützen. Sie definiert den Geltungsbereich, das Vorgehen bei Datenerhebungen, die Einteilung in rote, gelbe und blaue Zonen sowie Fristen für die Erstellung.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/13/2014XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Die WRG‑Gefahrenzonenplanungsverordnung regelt, wie Hochwasser‑Gefahrenzonen zu ermitteln und darzustellen sind, um die Öffentlichkeit zu informieren und wasserwirtschaftliche Planungen zu unterstützen. Sie definiert den Geltungsbereich, das Vorgehen bei Datenerhebungen, die Einteilung in rote, gelbe und blaue Zonen sowie Fristen für die Erstellung.

Schwerpunkte

  • Gefahrenzonenplanungen sind Fachgutachten, die Hochwasser‑Gefahren, mögliche Schäden und deren Bedeutung für den Hochwasserschutz detailliert beschreiben.
  • Die Verordnung gilt für alle Gebiete mit signifikantem oder allgemeinem Hochwasserrisiko, jedoch nicht für bereits ausreichend geschützte Gebiete, solange deren Schutzstand erhalten bleibt.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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