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Bestimmung der Studienbeihilfenbehörde als zentrale Förderstelle
Verordnung vom 18.06.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt die Studienbeihilfenbehörde als zentrale, leistungsdefinierende Stelle für die Studienförderung im Verantwortungsbereich der Bundesministerin für Bildung und Frauen.
Bundesministerium für Bildung und Frauen6/18/2014XXV
Ausbildungsbeihilfe
Gesetzgebungsverfahren
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt die Studienbeihilfenbehörde als zentrale, leistungsdefinierende Stelle für die Studienförderung im Verantwortungsbereich der Bundesministerin für Bildung und Frauen.

Schwerpunkte

  • Die Studienbeihilfenbehörde wird als zentrale Stelle für alle Leistungsangebote im Bereich der Studienförderung bestimmt.
  • Damit erhält die Behörde das Recht und die Pflicht, eigenständig Entscheidungen zu treffen und umzusetzen.
Dokumente (PDFs)
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Heinisch-Hosek Gabriele

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