Erweiterung der Abgrenzungsverordnung um neue pflanzliche Präparate (2014)
Verordnung vom 18.06.2014Zusammenfassung
Die 150. Verordnung vom 18. Juni 2014 ändert die Abgrenzungsverordnung 2004 und fügt zahlreiche neue pflanzliche Arzneimittel in die offizielle Liste ein. Für jedes Präparat sind Anwendung, Dosierung und Kennzeichnung genau geregelt.Bundesministerium für Gesundheit6/18/2014XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 150. Verordnung vom 18. Juni 2014 ändert die Abgrenzungsverordnung 2004 und fügt zahlreiche neue pflanzliche Arzneimittel in die offizielle Liste ein. Für jedes Präparat sind Anwendung, Dosierung und Kennzeichnung genau geregelt.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 59 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes und wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Gesundheit, Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft erlassen.
- Sie erweitert die Anlage der Abgrenzungsverordnung um zahlreiche neue pflanzliche Stoffe und Zubereitungen, darunter Anguraté‑Tee, Augentrostkraut, Cayennepfeffer und Ginsengwurzel.
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