Zusammenfassung
Die Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005 wird geändert: In § 1 Abs. 1 wird ein neuer Ziffer‑Eintrag (Z 7) für die Betreuungsstelle Tirol, Gemeinde Fieberbrunn, eingefügt und tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Außerdem wird das Datum im § 3 Abs. 2 von 30. Juni 2014 auf 31. Dezember 2014 korrigiert.Bundesministerium für Inneres6/24/2014XXV
Gesundheit
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Betreuungseinrichtungen‑Betretungsverordnung 2005 wird geändert: In § 1 Abs. 1 wird ein neuer Ziffer‑Eintrag (Z 7) für die Betreuungsstelle Tirol, Gemeinde Fieberbrunn, eingefügt und tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Außerdem wird das Datum im § 3 Abs. 2 von 30. Juni 2014 auf 31. Dezember 2014 korrigiert.Schwerpunkte
- Ein neuer Ziffer‑Eintrag (Z 7) wird in § 1 Abs. 1 eingefügt und benennt die Betreuungsstelle Tirol, Gemeinde Fieberbrunn (PLZ 6391), Adresse Trixlegg 12.
- Das Datum in § 3 Abs. 2 wird von „30. Juni 2014“ auf „31. Dezember 2014“ korrigiert.
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