Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. Juni 2014 erhöht diverse Sicherheitsgebühren und ergänzt einzelne Bestimmungen; die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2014.Bundesministerium für Inneres6/25/2014XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. Juni 2014 erhöht diverse Sicherheitsgebühren und ergänzt einzelne Bestimmungen; die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2014.Schwerpunkte
- Die Gebühren in § 1 Abs. 1 werden von 14,53 € auf 17 € und von 21,80 € auf 26 € angehoben.
- In § 1 Abs. 2 steigen die Beträge von 10,90 € auf 13 € und von 21,80 € auf 26 €.
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