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Nachhaltigkeitsverordnung für biogene Stoffe (2014)
Verordnung vom 26.06.2014

Zusammenfassung

Die Nachhaltigkeitsverordnung legt fest, dass nur biogene Stoffe, die die Umweltstandards der Biokraftstoff‑Verordnungen erfüllen, steuerlich anerkannt werden. Sie trat am 1. Juli 2014 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen6/26/2014XXV
Umwelt
Energie
Verkehr
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Nachhaltigkeitsverordnung legt fest, dass nur biogene Stoffe, die die Umweltstandards der Biokraftstoff‑Verordnungen erfüllen, steuerlich anerkannt werden. Sie trat am 1. Juli 2014 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert biogene Stoffe nur dann als zulässig, wenn sie die festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
  • Die maßgeblichen Nachhaltigkeitskriterien ergeben sich aus den genannten Verordnungen zu landwirtschaftlichen Ausgangsstoffen und der Kraftstoffverordnung.
Dokumente (PDFs)
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