Bundesministerium für Finanzen6/26/2014XXV
Umwelt
Energie
Verkehr
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Nachhaltigkeitsverordnung legt fest, dass nur biogene Stoffe, die die Umweltstandards der Biokraftstoff‑Verordnungen erfüllen, steuerlich anerkannt werden. Sie trat am 1. Juli 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert biogene Stoffe nur dann als zulässig, wenn sie die festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
- Die maßgeblichen Nachhaltigkeitskriterien ergeben sich aus den genannten Verordnungen zu landwirtschaftlichen Ausgangsstoffen und der Kraftstoffverordnung.
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