<!--[-->Änderung des Vorsteuer‑Erstattungsverfahrens für ausländische Unternehmer<!--]-->
Änderung des Vorsteuer‑Erstattungsverfahrens für ausländische Unternehmer
Verordnung vom 26.06.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung wird geändert, um das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an ausländische Unternehmer zu erweitern. Neu eingeführt werden Ziffer 3 und 4, die nur bestimmte Umsätze betreffen, sowie ein Absatz 6, der die Regelung ab dem Kalenderjahr 2015 wirksam macht.
Bundesministerium für Finanzen6/26/2014XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung wird geändert, um das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an ausländische Unternehmer zu erweitern. Neu eingeführt werden Ziffer 3 und 4, die nur bestimmte Umsätze betreffen, sowie ein Absatz 6, der die Regelung ab dem Kalenderjahr 2015 wirksam macht.

Schwerpunkte

  • Ziffer 3 erlaubt die Erstattung von Vorsteuern nur für Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse‑Charge).
  • Ziffer 4 erweitert die Erstattung auf Umsätze, die unter Sonderregelungen nach § 25a UStG oder Art. 358‑369k der EU‑Richtlinie fallen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Spindelegger Michael, Dr. © Parlamentsdirektion

Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.