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Änderung der Pferde‑Pauschal‑Vorsteuerverordnung (Umsatzgrenze 400 000 €) Verordnung vom 6/26/2014
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Bundesministerium für Finanzen6/26/2014XXV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Berechnung des durchschnittlichen Vorsteuersatzes bei der Unterbringung fremder Pferde wird geändert: Sie gilt nur noch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 400 000 Euro und tritt erstmals für das Steuerjahr 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt nur für Unternehmer, deren Jahresumsatz 400 000 Euro nicht überschreitet.
  • Der neue Absatz 2 legt fest, dass die Regelung erstmals für das Kalenderjahr 2015 anzuwenden ist.
Dokumente (PDFs)
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Spindelegger Michael, Dr.

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