Bundesministerium für Finanzen6/26/2014XXV
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Berechnung des durchschnittlichen Vorsteuersatzes bei der Unterbringung fremder Pferde wird geändert: Sie gilt nur noch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 400 000 Euro und tritt erstmals für das Steuerjahr 2015 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt nur für Unternehmer, deren Jahresumsatz 400 000 Euro nicht überschreitet.
- Der neue Absatz 2 legt fest, dass die Regelung erstmals für das Kalenderjahr 2015 anzuwenden ist.
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