Zusammenfassung
Die 16. Verordnung hebt das Verbot von Phthalaten in Babyartikeln und das Verbot von DMF‑haltigen Produkten auf, wodurch diese Regelungen nicht mehr gelten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/27/2014XXV
Gesundheit
Verbraucherschutz
Zusammenfassung
Die 16. Verordnung hebt das Verbot von Phthalaten in Babyartikeln und das Verbot von DMF‑haltigen Produkten auf, wodurch diese Regelungen nicht mehr gelten.Schwerpunkte
- Die Verordnung über das Verbot von Phthalaten in Babyartikeln wird aufgehoben, sodass diese Stoffe künftig wieder verwendet werden dürfen.
- Die Verordnung, die das Inverkehrbringen von DMF‑haltigen Produkten untersagte, wird ebenfalls aufgehoben.
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