<!--[-->Änderung der Schiffsführerverordnung – neue Prüfungsgebühren & Klarstellungen<!--]-->
Änderung der Schiffsführerverordnung – neue Prüfungsgebühren & Klarstellungen
Verordnung vom 27.06.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 160/2014 ändert die Schiffsführerverordnung: Sie legt neue Prüfungsgebühren fest, ergänzt § 13 um einen neuen Absatz, definiert die Gültigkeit von Kapitänspatenten auf Seeschifffahrtsstraßen und korrigiert Interpunktions‑Fehler in § 15.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/27/2014XXV
Wasser
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 160/2014 ändert die Schiffsführerverordnung: Sie legt neue Prüfungsgebühren fest, ergänzt § 13 um einen neuen Absatz, definiert die Gültigkeit von Kapitänspatenten auf Seeschifffahrtsstraßen und korrigiert Interpunktions‑Fehler in § 15.

Schwerpunkte

  • Die Prüfungsgebühren für verschiedene Patente werden festgelegt (z. B. € 240 für Kapitänspatent A).
  • Ein neuer Absatz (2) wird eingefügt, der das Inkrafttreten von § 10 und § 15 Z 1‑6 zum 1. Juli 2014 regelt.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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