<!--[-->Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen als Satzung (2014)<!--]-->
Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen als Satzung (2014)
Verordnung vom 30.06.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den zwischen Arbeitgebern privater Bildungseinrichtungen und Gewerkschaften geschlossenen Kollektivvertrag als Satzung und macht ihn damit für alle privaten Erwachsenen‑Bildungsanbieter in Österreich ab 1. Mai 2014 verbindlich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/30/2014XXV
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den zwischen Arbeitgebern privater Bildungseinrichtungen und Gewerkschaften geschlossenen Kollektivvertrag als Satzung und macht ihn damit für alle privaten Erwachsenen‑Bildungsanbieter in Österreich ab 1. Mai 2014 verbindlich.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung macht den Kollektivvertrag für alle privaten, berufsorientierten außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen in Österreich verbindlich.
  • Ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen sowie Arbeitnehmer*innen, die in Sozial‑ oder Behindertenhilfe‑Maßnahmen, als Praktikant*innen oder Volontär*innen beschäftigt sind.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.