Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen als Satzung (2014)
Verordnung vom 30.06.2014Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den zwischen Arbeitgebern privater Bildungseinrichtungen und Gewerkschaften geschlossenen Kollektivvertrag als Satzung und macht ihn damit für alle privaten Erwachsenen‑Bildungsanbieter in Österreich ab 1. Mai 2014 verbindlich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/30/2014XXV
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den zwischen Arbeitgebern privater Bildungseinrichtungen und Gewerkschaften geschlossenen Kollektivvertrag als Satzung und macht ihn damit für alle privaten Erwachsenen‑Bildungsanbieter in Österreich ab 1. Mai 2014 verbindlich.Schwerpunkte
- Die Verordnung macht den Kollektivvertrag für alle privaten, berufsorientierten außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen in Österreich verbindlich.
- Ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen sowie Arbeitnehmer*innen, die in Sozial‑ oder Behindertenhilfe‑Maßnahmen, als Praktikant*innen oder Volontär*innen beschäftigt sind.
Dokumente (PDFs)
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