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Änderung der Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung – neue Ausschlusskriterien und EU‑Umsetzung
Verordnung vom 03.07.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 168/2014 ändert die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung. Sie fügt neue Kategorien für den Status von Gewebe (Quarantäne, kritisch) hinzu, erweitert Ausschlusskriterien für Spender und setzt EU‑Richtlinien zu Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards um.
Bundesministerium für Gesundheit7/3/2014XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 168/2014 ändert die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung. Sie fügt neue Kategorien für den Status von Gewebe (Quarantäne, kritisch) hinzu, erweitert Ausschlusskriterien für Spender und setzt EU‑Richtlinien zu Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards um.

Schwerpunkte

  • Am Ende von § 1 Abs. 3 wird ein Strichpunkt eingefügt und die neuen Ziffern 6 (Quarantäne) und 7 (kritisch) hinzugefügt, um den Status entnomener Gewebe klar zu kennzeichnen.
  • Nach § 3 Abs. 3 werden die Absätze 3a und 3b eingefügt, die weitere Ausschlusskriterien für Spender festlegen – insbesondere Kinder von Müttern mit HIV, Hepatitis‑B/C oder HTLV sowie Kinder von HIV‑infizierten Müttern, wenn das Infektionsrisiko nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann.
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