Änderung der Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung – neue Ausschlusskriterien und EU‑Umsetzung
Verordnung vom 03.07.2014Zusammenfassung
Die Verordnung 168/2014 ändert die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung. Sie fügt neue Kategorien für den Status von Gewebe (Quarantäne, kritisch) hinzu, erweitert Ausschlusskriterien für Spender und setzt EU‑Richtlinien zu Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards um.Bundesministerium für Gesundheit7/3/2014XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 168/2014 ändert die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung. Sie fügt neue Kategorien für den Status von Gewebe (Quarantäne, kritisch) hinzu, erweitert Ausschlusskriterien für Spender und setzt EU‑Richtlinien zu Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards um.Schwerpunkte
- Am Ende von § 1 Abs. 3 wird ein Strichpunkt eingefügt und die neuen Ziffern 6 (Quarantäne) und 7 (kritisch) hinzugefügt, um den Status entnomener Gewebe klar zu kennzeichnen.
- Nach § 3 Abs. 3 werden die Absätze 3a und 3b eingefügt, die weitere Ausschlusskriterien für Spender festlegen – insbesondere Kinder von Müttern mit HIV, Hepatitis‑B/C oder HTLV sowie Kinder von HIV‑infizierten Müttern, wenn das Infektionsrisiko nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann.
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