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Änderung der Parameterverordnung – Arbeitslosenversicherung (2014)
Verordnung vom 07.07.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 170/2014 erhöht die Ausgaben für Aktivierungsbeihilfen im Jahr 2013 auf maximal 56 Mio. € und führt ab 2014 zusätzliche Förderungen für Arbeitslose über 50 Jahre ein, mit Höchstbeträgen von 100‑150 Mio. € pro Jahr.
Bundesministerium für Finanzen7/7/2014XXV
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung 170/2014 erhöht die Ausgaben für Aktivierungsbeihilfen im Jahr 2013 auf maximal 56 Mio. € und führt ab 2014 zusätzliche Förderungen für Arbeitslose über 50 Jahre ein, mit Höchstbeträgen von 100‑150 Mio. € pro Jahr.

Schwerpunkte

  • Im Finanzjahr 2013 dürfen die Auszahlungen für Aktivierungsbeihilfen höchstens 56 Mio. € betragen.
  • Für die Jahre 2014‑2016 werden zusätzliche Beihilfen für Personen über 50 Jahre, die länger als 180 Tage beim AMS vorgemerkt sind, eingeführt – mit Höchstbeträgen von 100 Mio. €, 120 Mio. € bzw. 150 Mio. €.
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