<!--[-->Erweiterung der Luftverkehrsregeln 2010 für Drohnen, Flugmodelle und Wetterballone<!--]-->
Erweiterung der Luftverkehrsregeln 2010 für Drohnen, Flugmodelle und Wetterballone
Verordnung vom 14.07.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 erweitert die Luftverkehrsregeln 2010 um Regelungen für Flugmodelle, unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) und meteorologische Ballone. Sie führt Lizenz‑ und Genehmigungspflichten ein, die von der Austro Control GmbH zu erteilen sind.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/14/2014XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 erweitert die Luftverkehrsregeln 2010 um Regelungen für Flugmodelle, unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) und meteorologische Ballone. Sie führt Lizenz‑ und Genehmigungspflichten ein, die von der Austro Control GmbH zu erteilen sind.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich der Luftverkehrsregeln wird auf Flugmodelle, Drohnen (Klasse 1) und selbständig im Fluge verwendbare Geräte ausgedehnt.
  • Für den Betrieb von Drohnen über 150 m Höhe oder über dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen bzw. Menschenansammlungen ist eine Bewilligung der Austro Control GmbH erforderlich.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.