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Obstweinverordnung – Regelungen zu Herstellung, Kennzeichnung und Qualität
Verordnung vom 29.01.2014

Zusammenfassung

Die Obstweinverordnung legt Definitionen, zulässige Behandlungen, Kennzeichnungs‑ und Grenzwerte für Alkohol, Zucker und Zusatzstoffe von Obstweinen fest und regelt geografische Angaben sowie Qualitätsprüfungen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/29/2014XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Obstweinverordnung legt Definitionen, zulässige Behandlungen, Kennzeichnungs‑ und Grenzwerte für Alkohol, Zucker und Zusatzstoffe von Obstweinen fest und regelt geografische Angaben sowie Qualitätsprüfungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert sieben Obstweinkategorien, darunter Obstdessertwein, aromatisierter Obstwein, Zider und Obstperlwein, jeweils mit Mindest‑ und Höchstwerten für Alkohol und Zucker.
  • Erlaubte Behandlungsmethoden für Kern‑, Stein‑ und Beerenobstweine umfassen das Strecken mit Wasser, das Hinzufügen von Zucker, Fruchtsaft oder Konzentraten sowie das Zusetzen von Kohlensäure, solange festgelegte Alkohol‑ und Zuckerschwellen nicht überschritten werden.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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