Verpackungsverordnung 2014 – Regelungen für Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Verpackungen
Verordnung vom 22.07.2014Zusammenfassung
Die Verpackungsverordnung 2014 regelt, wie Verpackungen in Österreich hergestellt, verwendet und entsorgt werden müssen, um Abfall zu reduzieren und die Umwelt zu schützen. Sie gilt für alle in Verkehr gesetzten Verpackungen, legt Recyclingquoten fest und verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler zur Meldung und Rücknahme.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/22/2014XXV
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verpackungsverordnung 2014 regelt, wie Verpackungen in Österreich hergestellt, verwendet und entsorgt werden müssen, um Abfall zu reduzieren und die Umwelt zu schützen. Sie gilt für alle in Verkehr gesetzten Verpackungen, legt Recyclingquoten fest und verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler zur Meldung und Rücknahme.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert ihre Ziele: Wiederverwendung von Verpackungen fördern, gefährliche Stoffe einschränken und die Menge an unvermeidbaren Verpackungsabfällen reduzieren.
- Der Geltungsbereich umfasst alle in Österreich in Verkehr gesetzten Verpackungen, einschließlich solcher, die von ausländischen Versandhändlern geliefert werden.
Dokumente (PDFs)
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