<!--[-->Ergänzung des Altlastenatlases – Novelle 2014<!--]-->
Ergänzung des Altlastenatlases – Novelle 2014
Verordnung vom 24.07.2014

Zusammenfassung

Die 1. Altlastenatlas‑Novelle 2014 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um neue Standorte, legt Prioritäten fest und bestimmt den Inkrafttretetag für mehrere Anhänge auf den 1. August 2014.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/24/2014XXV
Umwelt
Gesundheit
Bodenreform

Zusammenfassung

Die 1. Altlastenatlas‑Novelle 2014 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um neue Standorte, legt Prioritäten fest und bestimmt den Inkrafttretetag für mehrere Anhänge auf den 1. August 2014.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (Abs. 19) wird zu § 2 der Altlastenatlas‑VO hinzugefügt, der das Inkrafttreten der überarbeiteten Anhänge 2‑4, 6, 8 und 9 zum 1. August 2014 regelt.
  • Die Novelle beruft sich auf die §§ 13 und 14 des Altlastensanierungsgesetzes, die dem Bundesminister das Recht geben, den Altlastenatlas zu ändern.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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