Zusammenfassung
Die 1. Altlastenatlas‑Novelle 2014 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um neue Standorte, legt Prioritäten fest und bestimmt den Inkrafttretetag für mehrere Anhänge auf den 1. August 2014.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/24/2014XXV
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Zusammenfassung
Die 1. Altlastenatlas‑Novelle 2014 ergänzt die Altlastenatlas‑Verordnung um neue Standorte, legt Prioritäten fest und bestimmt den Inkrafttretetag für mehrere Anhänge auf den 1. August 2014.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (Abs. 19) wird zu § 2 der Altlastenatlas‑VO hinzugefügt, der das Inkrafttreten der überarbeiteten Anhänge 2‑4, 6, 8 und 9 zum 1. August 2014 regelt.
- Die Novelle beruft sich auf die §§ 13 und 14 des Altlastensanierungsgesetzes, die dem Bundesminister das Recht geben, den Altlastenatlas zu ändern.
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