<!--[-->Novellierung der Wein‑Regelungen (2014)<!--]-->
Novellierung der Wein‑Regelungen (2014)
Verordnung vom 29.07.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 ändert mehrere Wein‑Gesetze: Sie führt eine Bankgarantie für Vorausbeihilfen ein, regelt Änderungsanträge, legt Sanktionen fest, definiert Förderhöchstbeträge und präzisiert Etikettierungs‑ sowie Restzuckergehalts‑Vorgaben.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/29/2014XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 ändert mehrere Wein‑Gesetze: Sie führt eine Bankgarantie für Vorausbeihilfen ein, regelt Änderungsanträge, legt Sanktionen fest, definiert Förderhöchstbeträge und präzisiert Etikettierungs‑ sowie Restzuckergehalts‑Vorgaben.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz erlaubt die Vorausgewährung von Beihilfen, wenn eine Bankgarantie in Höhe von 110 % der Vorschusszahlung hinterlegt wird.
  • Änderungen von Förderbescheiden müssen schriftlich und unverzüglich über die zuständige Katasterstelle beim BMLFUW beantragt werden; Änderungen können nur einmalig erfolgen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP


7C - Unterland



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.