Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ändert mehrere Wein‑Gesetze: Sie führt eine Bankgarantie für Vorausbeihilfen ein, regelt Änderungsanträge, legt Sanktionen fest, definiert Förderhöchstbeträge und präzisiert Etikettierungs‑ sowie Restzuckergehalts‑Vorgaben.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/29/2014XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ändert mehrere Wein‑Gesetze: Sie führt eine Bankgarantie für Vorausbeihilfen ein, regelt Änderungsanträge, legt Sanktionen fest, definiert Förderhöchstbeträge und präzisiert Etikettierungs‑ sowie Restzuckergehalts‑Vorgaben.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz erlaubt die Vorausgewährung von Beihilfen, wenn eine Bankgarantie in Höhe von 110 % der Vorschusszahlung hinterlegt wird.
- Änderungen von Förderbescheiden müssen schriftlich und unverzüglich über die zuständige Katasterstelle beim BMLFUW beantragt werden; Änderungen können nur einmalig erfolgen.
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