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Änderung der Verordnung über Import‑Preisindizes und Kosten‑Ersatz
Verordnung vom 04.08.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 191/2014 ändert die Regeln zur Erstellung von Import‑Preisindizes, fügt EU‑Bezüge hinzu und legt einen Kosten‑Ersatz von 305 003 Euro für 2014 fest.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/4/2014XXV
Wirtschaft
Finanzwesen
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Verordnung 191/2014 ändert die Regeln zur Erstellung von Import‑Preisindizes, fügt EU‑Bezüge hinzu und legt einen Kosten‑Ersatz von 305 003 Euro für 2014 fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt einen neuen Bezug zur EU‑Verordnung Nr. 549/2013 über das europäische System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein.
  • Die Bundesanstalt erhält für das Jahr 2014 einen Kosten‑Ersatz von 305 003 Euro, wobei die Beträge für 2015‑2017 jährlich um 3 % steigen und im Jahr 2017 evaluiert werden.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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