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Aufhebung fehlerhafter Formulierungen in der Bezirksgerichte‑Verordnung Oberösterreich 2012
Verordnung vom 04.08.2014

Zusammenfassung

Der Verfassungsgerichtshof erklärte mehrere Formulierungen der Bezirksgerichte‑Verordnung Oberösterreich 2012 für verfassungsgemäß unrichtig und hob sie auf; die Aufhebung wirksam ab dem 30. September 2015.
Bundesministerium für Justiz8/4/2014XXV
Gerichtswesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Der Verfassungsgerichtshof erklärte mehrere Formulierungen der Bezirksgerichte‑Verordnung Oberösterreich 2012 für verfassungsgemäß unrichtig und hob sie auf; die Aufhebung wirksam ab dem 30. September 2015.

Schwerpunkte

  • Der Verfassungsgerichtshof erklärte die Wortfolge „teils Eferding“ in § 1 Z 10 für verfassungsgemäß unrichtig.
  • Die Gemeinde‑Bezeichnungen „Eschenau im Hausruckkreis“, „Heiligenberg“, „Natternbach“, „Neukirchen am Walde“ und „St. Agatha“ in § 2 Z 3 wurden aufgehoben.
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

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