Zusammenfassung
Die Verordnung 193/2014 ergänzt die Elektroaltgeräte‑Verordnung um neue Marktüberwachung, CE‑Kennzeichnung, erweiterte Sammelziele, Vertreterrollen für ausländische Hersteller und neue Grenzwerte für gefährliche Stoffe.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/5/2014XXV
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung 193/2014 ergänzt die Elektroaltgeräte‑Verordnung um neue Marktüberwachung, CE‑Kennzeichnung, erweiterte Sammelziele, Vertreterrollen für ausländische Hersteller und neue Grenzwerte für gefährliche Stoffe.Schwerpunkte
- Einführung einer Marktüberwachung (§ 4a) und einer CE‑Kennzeichnungskonformitätsvermutung (§ 4b), um die Einhaltung von Sicherheits‑ und Umweltstandards zu sichern.
- Neue Sammelziele (§ 7a) legen fest, dass Hersteller bis 2015 mindestens 4 kg Altgeräte pro Einwohner sammeln müssen und danach steigende Quoten erreichen.
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