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EAG‑VO‑Novelle 2014: Erweiterte Pflichten für Hersteller und Händler
Verordnung vom 05.08.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 193/2014 ergänzt die Elektroaltgeräte‑Verordnung um neue Marktüberwachung, CE‑Kennzeichnung, erweiterte Sammelziele, Vertreterrollen für ausländische Hersteller und neue Grenzwerte für gefährliche Stoffe.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/5/2014XXV
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung 193/2014 ergänzt die Elektroaltgeräte‑Verordnung um neue Marktüberwachung, CE‑Kennzeichnung, erweiterte Sammelziele, Vertreterrollen für ausländische Hersteller und neue Grenzwerte für gefährliche Stoffe.

Schwerpunkte

  • Einführung einer Marktüberwachung (§ 4a) und einer CE‑Kennzeichnungskonformitätsvermutung (§ 4b), um die Einhaltung von Sicherheits‑ und Umweltstandards zu sichern.
  • Neue Sammelziele (§ 7a) legen fest, dass Hersteller bis 2015 mindestens 4 kg Altgeräte pro Einwohner sammeln müssen und danach steigende Quoten erreichen.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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7C - Unterland



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