Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (August 2014)
Verordnung vom 11.08.2014Zusammenfassung
Die Verordnung legt für August 2014 die Prozentsätze fest, nach denen österreichische Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland einen Kaufkraftausgleich erhalten. Die Sätze variieren je nach Dienstort.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres8/11/2014XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für August 2014 die Prozentsätze fest, nach denen österreichische Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland einen Kaufkraftausgleich erhalten. Die Sätze variieren je nach Dienstort.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf dem Gehaltsgesetz 1956 und regelt die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland tätige Bundesbedienstete.
- Sie gilt ausschließlich für den Monat August 2014, also vom 01.08.2014 bis zum 31.08.2014.
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