Zusammenfassung
Die Verordnung 202/2014 verschärft die Grenzwerte für Abwasser aus der Eisen‑ und Stahlproduktion und legt neue Mess‑ und Überwachungsregeln fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/18/2014XXV
Umwelt
Wasser
Industrie
Zusammenfassung
Die Verordnung 202/2014 verschärft die Grenzwerte für Abwasser aus der Eisen‑ und Stahlproduktion und legt neue Mess‑ und Überwachungsregeln fest.Schwerpunkte
- Für Anlagen zur Aufbereitung von Eisenerzen wird ein Emissionswert für die Konzentration von Schadstoffen im eingeleiteten Abwasser festgelegt; die zulässigen Grenzwerte stehen in Anlage A.
- Die Verordnung legt fest, dass bei fünf Messungen vier Werte innerhalb der Grenzwerte liegen müssen (die „4‑von‑5‑Regel“).
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