Zusammenfassung
Die Verordnung 203/2014 verschärft die Abwasser‑Grenzwerte für die Glas‑ und Mineralfaserindustrie, definiert Messverfahren und legt eine dreijährige Übergangsfrist fest. Sie tritt am 19. August 2014 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/18/2014XXV
Umwelt
Industrie
EU‑Richtlinie
Wasserwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung 203/2014 verschärft die Abwasser‑Grenzwerte für die Glas‑ und Mineralfaserindustrie, definiert Messverfahren und legt eine dreijährige Übergangsfrist fest. Sie tritt am 19. August 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Einführung neuer Emissionsgrenzwerte für das Schmelzen und Formgeben von Glas, Glasfasern und künstlichen Mineralfasern (Anlage A).
- Festlegung von Emissionsgrenzwerten für mechanische Bearbeitung (Pressen, Trennen, Schleifen usw.) – Anlage B.
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