<!--[-->Änderung der Fleischuntersuchungsverordnung 2006 (BGBl. I 204/2014)<!--]-->
Änderung der Fleischuntersuchungsverordnung 2006 (BGBl. I 204/2014)
Verordnung vom 20.08.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 204/2014 aktualisiert die Fleischuntersuchungsverordnung 2006, indem sie veraltete EU‑Verweise durch aktuelle Regelungen ersetzt und neue Kennzeichnungspflichten für Fleisch einführt.
Bundesministerium für Gesundheit8/20/2014XXV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 204/2014 aktualisiert die Fleischuntersuchungsverordnung 2006, indem sie veraltete EU‑Verweise durch aktuelle Regelungen ersetzt und neue Kennzeichnungspflichten für Fleisch einführt.

Schwerpunkte

  • Die Verweisungen auf die veraltete Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 in den Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte werden durch die aktuelle Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ersetzt.
  • Die Bezugnahme auf die alte Verordnung (EG) Nr. 2377/90 zur Festlegung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände wird durch die modernere Verordnung (EU) Nr. 37/2010 ersetzt.
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Stöger Alois, diplômé

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