Ergänzung von SARS um virales hämorrhagisches Fieber in der Absonderungsverordnung
Verordnung vom 20.08.2014Zusammenfassung
Die Verordnung von 1915 wurde geändert, indem in § 4 das Wort „SARS“ um den Zusatz „oder viralem hämorrhagischem Fieber“ ergänzt wurde, um weitere schwere Infektionskrankheiten zu berücksichtigen.Bundesministerium für Gesundheit8/20/2014XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 1915 wurde geändert, indem in § 4 das Wort „SARS“ um den Zusatz „oder viralem hämorrhagischem Fieber“ ergänzt wurde, um weitere schwere Infektionskrankheiten zu berücksichtigen.Schwerpunkte
- Der Wortlaut von § 4 wird erweitert: Statt nur „SARS (Severe Acute Respiratory Syndrome)“ steht nun „SARS (Severe Acute Respiratory Syndrome) oder viralem hämorrhagischem Fieber“.
- Die Änderung stützt sich auf die §§ 7, 17 und 27 des Epidemiegesetzes von 1950, die die rechtlichen Grundlagen für Maßnahmen zur Absonderung festlegen.
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