<!--[-->Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)<!--]-->
Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Verordnung vom 22.08.2014

Zusammenfassung

Die ARR 2014 legt einheitliche Regeln für die Gewährung von Bundesförderungen fest, definiert förderfähige Maßnahmen und regelt das gesamte Verfahren von Antrag bis Kontrolle.
Bundesministerium für Finanzen8/22/2014XXV
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die ARR 2014 legt einheitliche Regeln für die Gewährung von Bundesförderungen fest, definiert förderfähige Maßnahmen und regelt das gesamte Verfahren von Antrag bis Kontrolle.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Arten von Förderungen zulässig sind: zins‑ oder amortisationsbegünstigte Darlehen, Zuschüsse und sonstige Geldzuwendungen privatrechtlicher Art.
  • Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die geförderte Leistung ein erhebliches öffentliches Interesse hat, haushaltsrechtlich zulässig ist und die Gleichstellung von Frauen und Männern berücksichtigt wird.
Dokumente (PDFs)
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Spindelegger Michael, Dr.

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