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Einrechnung von IT‑Betreuung in die Lehrverpflichtung (Verordnung 212/2014)
Verordnung vom 29.08.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 212/2014 erweitert die Nebenleistungsverordnung, sodass die Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen, Lernplattformen und fachspezifischer Software in die Lehrverpflichtung eingerechnet werden kann. Sie legt fest, welche Tätigkeiten anerkannt werden, wie viele Werteinheiten sie wert sind und welche Qualifikationen das Personal besitzen muss. Die Regelungen gelten seit dem 1. September 2014, wobei § 6a am 31. August 2015 endet.
Bundesministerium für Bildung und Frauen8/29/2014XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 212/2014 erweitert die Nebenleistungsverordnung, sodass die Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen, Lernplattformen und fachspezifischer Software in die Lehrverpflichtung eingerechnet werden kann. Sie legt fest, welche Tätigkeiten anerkannt werden, wie viele Werteinheiten sie wert sind und welche Qualifikationen das Personal besitzen muss. Die Regelungen gelten seit dem 1. September 2014, wobei § 6a am 31. August 2015 endet.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert neue Aufgabenbereiche (IT‑Betreuung, Lernplattformen, fachspezifische Software) und legt fest, dass diese in die wöchentliche Lehrverpflichtung eingerechnet werden können.
  • Die Einrechnung erfolgt nach einem gestaffelten System von Werteinheiten, das sich nach der Schüler‑ und Lehrkräftezahl des jeweiligen Schulstandorts richtet.
Dokumente (PDFs)
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