<!--[-->Änderung der Verordnung über die Schülerheimbeiträge an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten<!--]-->
Änderung der Verordnung über die Schülerheimbeiträge an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
Verordnung vom 29.08.2014

Zusammenfassung

Die 213. Verordnung von 2014 ändert die Regelungen zu Schülerheimbeiträgen an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten: Sie ergänzt gendergerechte Formulierungen, legt den Beitragssatz auf 1,374 € fest und bestimmt das Inkrafttreten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/29/2014XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die 213. Verordnung von 2014 ändert die Regelungen zu Schülerheimbeiträgen an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten: Sie ergänzt gendergerechte Formulierungen, legt den Beitragssatz auf 1,374 € fest und bestimmt das Inkrafttreten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung wird gendergerecht zu „Schülerinnen und Schüler“ erweitert.
  • Ein Beitragseinheit wird mit einem Betrag von 1,374 Euro festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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