Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Bereich Veranstaltungstechnik fest, inklusive Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, und definiert einen Überstundensatz. Sie gilt ab dem 1. Oktober 2014 für ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/5/2014XXV
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Bereich Veranstaltungstechnik fest, inklusive Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, und definiert einen Überstundensatz. Sie gilt ab dem 1. Oktober 2014 für ganz Österreich.Schwerpunkte
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird festgesetzt: € 528,90 im 1. Lehrjahr, € 679,70 im 2., € 841,70 im 3. und € 1 090,30 im 4.
- Lehrlinge erhalten zusätzlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer Monatsvergütung.
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