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Änderung der Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen
Verordnung vom 05.09.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Bereich Veranstaltungstechnik fest, inklusive Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, und definiert einen Überstundensatz. Sie gilt ab dem 1. Oktober 2014 für ganz Österreich.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/5/2014XXV
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Bereich Veranstaltungstechnik fest, inklusive Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, und definiert einen Überstundensatz. Sie gilt ab dem 1. Oktober 2014 für ganz Österreich.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird festgesetzt: € 528,90 im 1. Lehrjahr, € 679,70 im 2., € 841,70 im 3. und € 1 090,30 im 4.
  • Lehrlinge erhalten zusätzlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer Monatsvergütung.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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