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Änderung der Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/innen
Verordnung vom 05.09.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Mindestvergütung und Sonderzahlungen für Lehrlinge im Fitnessbereich fest und tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/5/2014XXV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Mindestvergütung und Sonderzahlungen für Lehrlinge im Fitnessbereich fest und tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an Lehrberechtigte sowie an die von ihnen beschäftigten Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/in.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 481,80 € im ersten Lehrjahr, 615,90 € im zweiten und 865,30 € im dritten Jahr.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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