Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Mindestvergütung und Sonderzahlungen für Lehrlinge im Fitnessbereich fest und tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/5/2014XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Mindestvergütung und Sonderzahlungen für Lehrlinge im Fitnessbereich fest und tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an Lehrberechtigte sowie an die von ihnen beschäftigten Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/in.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 481,80 € im ersten Lehrjahr, 615,90 € im zweiten und 865,30 € im dritten Jahr.
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