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Änderung der Fonds‑Melde‑VO: Erweiterung, KESt‑Zins‑Erklärung & Online‑Liste
Verordnung vom 09.09.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 224/2014 erweitert die Fonds‑Melde‑VO um AIFs, führt neue Erklärungs‑ und Meldungspflichten zur KESt‑Zins‑Besteuerung ein und legt Fristen sowie eine öffentliche Online‑Liste fest.
Bundesministerium für Finanzen9/9/2014XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 224/2014 erweitert die Fonds‑Melde‑VO um AIFs, führt neue Erklärungs‑ und Meldungspflichten zur KESt‑Zins‑Besteuerung ein und legt Fristen sowie eine öffentliche Online‑Liste fest.

Schwerpunkte

  • Kapitalanlagegesellschaften und sonstige Rechtsträger können nun erklären, ob die Erträge ihrer Fonds der KESt auf Zinsen unterliegen; diese Angabe muss täglich im Rahmen der Ausschüttungs‑ und Jahresmeldung erfolgen.
  • Die Meldestelle muss im Internet eine gesonderte Liste veröffentlichen, in der alle Fonds aufgeführt werden, die die KESt‑Zins‑Erklärung abgegeben haben.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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