Änderung der Fonds‑Melde‑VO: Erweiterung, KESt‑Zins‑Erklärung & Online‑Liste
Verordnung vom 09.09.2014Zusammenfassung
Die Verordnung 224/2014 erweitert die Fonds‑Melde‑VO um AIFs, führt neue Erklärungs‑ und Meldungspflichten zur KESt‑Zins‑Besteuerung ein und legt Fristen sowie eine öffentliche Online‑Liste fest.Bundesministerium für Finanzen9/9/2014XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 224/2014 erweitert die Fonds‑Melde‑VO um AIFs, führt neue Erklärungs‑ und Meldungspflichten zur KESt‑Zins‑Besteuerung ein und legt Fristen sowie eine öffentliche Online‑Liste fest.Schwerpunkte
- Kapitalanlagegesellschaften und sonstige Rechtsträger können nun erklären, ob die Erträge ihrer Fonds der KESt auf Zinsen unterliegen; diese Angabe muss täglich im Rahmen der Ausschüttungs‑ und Jahresmeldung erfolgen.
- Die Meldestelle muss im Internet eine gesonderte Liste veröffentlichen, in der alle Fonds aufgeführt werden, die die KESt‑Zins‑Erklärung abgegeben haben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.