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Sicherheitsverbesserungen für Aufzüge und Hebeanlagen
Verordnung vom 17.09.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung verschärft die Sicherheitsvorschriften für Aufzüge und Hebeanlagen: Sie verlangt regelmäßige Inspektionsberichte, legt umfangreiche Kontrollen für verschiedene Anlagentypen fest und führt neue Melde‑ sowie Fernüberwachungs‑Pflichten ein.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft9/17/2014XXV
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung verschärft die Sicherheitsvorschriften für Aufzüge und Hebeanlagen: Sie verlangt regelmäßige Inspektionsberichte, legt umfangreiche Kontrollen für verschiedene Anlagentypen fest und führt neue Melde‑ sowie Fernüberwachungs‑Pflichten ein.

Schwerpunkte

  • Betreiber müssen bei jeder Inspektion einen detaillierten Bericht erstellen und die Ergebnisse im Aufzugs‑ bzw. Anlagenbuch festhalten.
  • Für jede Art von Hebeanlage (Personenaufzüge, Treppenschrägaufzüge, Güteraufzüge, Fahrtreppen, Hubtische) legt die Verordnung konkrete Prüfungen fest, z. B. Türsicherheit, Beleuchtung, Notruf und Haltegenauigkeit.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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