Zusammenfassung
Die Verordnung vom 7. Februar 2014 führt den 48. Nachtrag zum Arzneibuch ein und setzt die aktuelle deutsche Fassung des siebten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch in Kraft, während alte Monographien, die durch diesen Nachtrag ersetzt werden, außer Kraft gesetzt werden.Bundesministerium für Gesundheit2/7/2014XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 7. Februar 2014 führt den 48. Nachtrag zum Arzneibuch ein und setzt die aktuelle deutsche Fassung des siebten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch in Kraft, während alte Monographien, die durch diesen Nachtrag ersetzt werden, außer Kraft gesetzt werden.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Ausgabe 2011, Nachtrag 7.7) wird in Kraft gesetzt.
- Alle Monographien und Texte des Europäischen und des Österreichischen Arzneibuchs, die durch den siebenten Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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