Erhöhung des Schwellenwerts bei der Handelsstatistik (Verordnung 233/2014)
Verordnung vom 19.09.2014Zusammenfassung
Die Verordnung hebt den Schwellenwert für die handelsstatistische Anmeldung von 550 000 Euro auf 750 000 Euro an und legt das Inkrafttreten dieser Änderungen zum 1. Jänner 2015 fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft9/19/2014XXV
Wirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt den Schwellenwert für die handelsstatistische Anmeldung von 550 000 Euro auf 750 000 Euro an und legt das Inkrafttreten dieser Änderungen zum 1. Jänner 2015 fest.Schwerpunkte
- Der Schwellenwert für die handelsstatistische Anmeldung wird von 550 000 Euro auf 750 000 Euro erhöht.
- Ein neuer Absatz (Absatz 4) wird zu § 4 hinzugefügt, der das Inkrafttreten des geänderten Titels und von § 2 zum 1. Jänner 2015 regelt.
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