Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 aktualisiert die Schiffsausrüstungsverordnung, indem sie die Bezugnahme auf die EU‑Richtlinie von 2010 auf die Richtlinie von 2012 ändert. Zudem gibt sie einen Übergangszeitraum bis zum 30. November 2015, in dem bereits hergestellte Ausrüstungen weiter genutzt werden dürfen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/10/2014XXV
Umwelt
Verkehr
Sicherheit
Europäische Union
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 aktualisiert die Schiffsausrüstungsverordnung, indem sie die Bezugnahme auf die EU‑Richtlinie von 2010 auf die Richtlinie von 2012 ändert. Zudem gibt sie einen Übergangszeitraum bis zum 30. November 2015, in dem bereits hergestellte Ausrüstungen weiter genutzt werden dürfen.Schwerpunkte
- Die Verordnung ersetzt in § 2 Z 1 die bisherige Bezugnahme auf die EU‑Richtlinie 2010/68/EU durch die aktuelle Richtlinie 2012/32/EU.
- Damit wird die österreichische Schiffsausrüstungsverordnung an den neuesten Stand europäischer Sicherheitsvorschriften angepasst.
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