<!--[-->Änderung der Suchtgiftverordnung – Kennzeichnung, GHB‑Aufnahme & Formularkorrekturen<!--]-->
Änderung der Suchtgiftverordnung – Kennzeichnung, GHB‑Aufnahme & Formularkorrekturen
Verordnung vom 29.09.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 242/2014 ändert die Suchtgiftverordnung: Sie führt eine Kennzeichnungspflicht für Substitutionsverschreibungen ein, streicht einen Satz in § 22, ergänzt § 35 um neue Absätze und erweitert den Anhang um GHB sowie um Hinweise zu Ester‑Verbindungen.
Bundesministerium für Gesundheit9/29/2014XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 242/2014 ändert die Suchtgiftverordnung: Sie führt eine Kennzeichnungspflicht für Substitutionsverschreibungen ein, streicht einen Satz in § 22, ergänzt § 35 um neue Absätze und erweitert den Anhang um GHB sowie um Hinweise zu Ester‑Verbindungen.

Schwerpunkte

  • Die Verschreibung von Substitutionsmedikamenten muss auf einem speziellen Formular erfolgen, das mit dem Hinweis „Substitutions‑Dauerverschreibung“ und einer GHB‑Vignette gekennzeichnet ist.
  • Der letzte Satz im § 22 Abs. 1 wird gestrichen, wodurch diese Vorschrift weniger detailliert wird.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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