<!--[-->Verordnung zur Vermarktung von Speisekartoffeln (2014)<!--]-->
Verordnung zur Vermarktung von Speisekartoffeln (2014) Verordnung vom 9/29/2014
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/29/2014XXV
Lebensmittel
Verbraucherschutz
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Qualitäts‑ und Kennzeichnungsanforderungen für Speisekartoffeln und frühe Kartoffeln gelten, definiert Güteklassen, Mindestgrößen, zulässige Fehler und regelt Kontrollen sowie Sanktionen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Speisekartoffeln und Speisefrühkartoffeln der Art Solanum tuberosum L., auch wenn sie an Lager‑ oder Verpackungsstellen abgegeben werden.
  • Kartoffeln müssen ganz, gesund, sauber, fest und frei von übermäßiger Feuchtigkeit, Geruch, Beschädigungen und Fremdmaterialien sein.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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