<!--[-->Verordnung zur Vermarktung von Speisekartoffeln (2014)<!--]-->
Verordnung zur Vermarktung von Speisekartoffeln (2014)
Verordnung vom 29.09.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Qualitäts‑ und Kennzeichnungsanforderungen für Speisekartoffeln und frühe Kartoffeln gelten, definiert Güteklassen, Mindestgrößen, zulässige Fehler und regelt Kontrollen sowie Sanktionen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/29/2014XXV
Lebensmittel
Verbraucherschutz
Land- und Forstwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Qualitäts‑ und Kennzeichnungsanforderungen für Speisekartoffeln und frühe Kartoffeln gelten, definiert Güteklassen, Mindestgrößen, zulässige Fehler und regelt Kontrollen sowie Sanktionen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Speisekartoffeln und Speisefrühkartoffeln der Art Solanum tuberosum L., auch wenn sie an Lager‑ oder Verpackungsstellen abgegeben werden.
  • Kartoffeln müssen ganz, gesund, sauber, fest und frei von übermäßiger Feuchtigkeit, Geruch, Beschädigungen und Fremdmaterialien sein.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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