Zusammenfassung
Die Verordnung von 1915 zur Absonderung von Kranken wird geändert, sodass nun das neuere Virus MERS‑CoV ausdrücklich genannt wird.Bundesministerium für Gesundheit9/30/2014XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 1915 zur Absonderung von Kranken wird geändert, sodass nun das neuere Virus MERS‑CoV ausdrücklich genannt wird.Schwerpunkte
- Die Änderung stützt sich auf die gesetzlichen Grundlagen §§ 7, 17 und 27 des Epidemiegesetzes von 1950.
- In § 4 wird die Wortfolge um das neue Virus MERS‑CoV ergänzt, sodass dieses nun ausdrücklich zu den meldepflichtigen Krankheiten gehört.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.