Gewährung von Studienbeihilfe für Kandidat*innen von Zusatzprüfungen (Fachhochschul‑Bachelor)
Verordnung vom 02.10.2014Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 stellt Kandidat*innen von Zusatzprüfungen für Fachhochschul‑Bachelorstudiengänge gleich mit regulären Studierenden hinsichtlich der Studienbeihilfe und regelt die Anspruchsdauer, den Nachweis des Studienerfolgs sowie das Inkrafttreten.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/2/2014XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 stellt Kandidat*innen von Zusatzprüfungen für Fachhochschul‑Bachelorstudiengänge gleich mit regulären Studierenden hinsichtlich der Studienbeihilfe und regelt die Anspruchsdauer, den Nachweis des Studienerfolgs sowie das Inkrafttreten.Schwerpunkte
- Kandidat*innen, die zu den Zusatzprüfungen zugelassen sind, werden mit regulären Studierenden gleichgestellt und erhalten damit Anspruch auf Studienbeihilfe.
- Die Anspruchsdauer beträgt ein Semester, bei mehr als zwei Prüfungsfächern höchstens zwei Semester.
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