Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Lehrlingsentschädigung im Sportadministrationsberuf fest, definiert Sonderzahlungen und regelt die Überstundenentlohnung, gilt für ganz Österreich und trat am 1. Oktober 2014 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/7/2014XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Lehrlingsentschädigung im Sportadministrationsberuf fest, definiert Sonderzahlungen und regelt die Überstundenentlohnung, gilt für ganz Österreich und trat am 1. Oktober 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an alle Lehrberechtigten sowie deren Lehrlinge im Beruf Sportadministration.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 519,40 €, im 2. Lehrjahr 679,10 € und im 3. Lehrjahr 950,50 €.
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