Zusammenfassung
Die Verordnung legt den neuen Mindestlohntarif für angestellte Tierärzt*innen in Österreich fest, definiert Gehälter, Zulagen und Sonderzahlungen und tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/7/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den neuen Mindestlohntarif für angestellte Tierärzt*innen in Österreich fest, definiert Gehälter, Zulagen und Sonderzahlungen und tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für die gesamte Republik Österreich und richtet sich an alle angestellten Tierärzt*innen sowie an Tierärztegesellschaften.
- Monatliches Bruttogehalt: € 2.160,40 für das 1. und 2. Berufsjahr; ab dem 3. Berufsjahr € 2.423,90; im ersten Berufshalbjahr € 2.002,20.
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