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Erstellung von Häuser‑ und Wohnungspreisindizes (2014‑2018)
Verordnung vom 13.10.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich vierteljährlich Preisindizes für selbst genutztes Wohneigentum und Immobilien erstellt, dafür umfangreiche Daten aus Verwaltungsquellen erhebt und die Ergebnisse kostenlos im Internet veröffentlicht. Die Kosten werden vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie vom Finanzministerium getragen; die Verordnung gilt bis Ende 2018.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/13/2014XXV
Statistik
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich vierteljährlich Preisindizes für selbst genutztes Wohneigentum und Immobilien erstellt, dafür umfangreiche Daten aus Verwaltungsquellen erhebt und die Ergebnisse kostenlos im Internet veröffentlicht. Die Kosten werden vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie vom Finanzministerium getragen; die Verordnung gilt bis Ende 2018.

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich erstellt vierteljährlich einen Preisindex für selbst genutztes Wohneigentum und einen Immobilienpreisindex, die die Entwicklung der Transaktionspreise von Häusern, Wohnungen und Grundstücken abbilden.
  • Die Erhebung erfolgt quartalsweise und umfasst Merkmale wie Kaufpreis, Grundstücksgröße, Lageparameter, Transaktionsart und weitere Details, die aus Verwaltungsdaten der Finanzbehörden, dem Grundbuch und dem Gebäude‑ und Wohnungsregister gewonnen werden.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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