<!--[-->Vieh‑Meldeverordnung 2014 – wöchentliche Meldepflichten für Vieh‑ und Geflügelbetriebe<!--]-->
Vieh‑Meldeverordnung 2014 – wöchentliche Meldepflichten für Vieh‑ und Geflügelbetriebe
Verordnung vom 14.10.2014

Zusammenfassung

Die Vieh‑Meldeverordnung 2014 verpflichtet bestimmte Betriebe im Vieh‑, Fleisch‑, Eier‑ und Geflügelbereich, wöchentlich Mengen‑ und Preisdaten an die Marktordnungsstelle AMA zu melden.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/14/2014XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Vieh‑Meldeverordnung 2014 verpflichtet bestimmte Betriebe im Vieh‑, Fleisch‑, Eier‑ und Geflügelbereich, wöchentlich Mengen‑ und Preisdaten an die Marktordnungsstelle AMA zu melden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die allgemeinen Meldepflichten für Unternehmen im Vieh‑, Fleisch‑, Eier‑ und Geflügelsektor fest.
  • Zuständig für die Durchführung ist die Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA).
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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