Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ändert die Leistungs‑ und Strukturstatistik‑Verordnung, definiert neue statistische Einheiten, legt Meldepflichten, Schwellenwerte und Kosten‑Erstattungen fest und richtet sich nach EU‑Statistikstandards.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/15/2014XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ändert die Leistungs‑ und Strukturstatistik‑Verordnung, definiert neue statistische Einheiten, legt Meldepflichten, Schwellenwerte und Kosten‑Erstattungen fest und richtet sich nach EU‑Statistikstandards.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird aktualisiert, um die Zuständigkeiten mehrerer Ministerien zu verdeutlichen.
- Die Verordnung definiert neue statistische Einheiten: Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften, öffentliche Körperschaften und Verbände, die nun alle als „Einheiten“ zusammengefasst werden.
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