<!--[-->Änderung der Kraftstoffverordnung 2012 – Einführung von Superethanol E85 & Nachhaltigkeitsnachweis<!--]-->
Änderung der Kraftstoffverordnung 2012 – Einführung von Superethanol E85 & Nachhaltigkeitsnachweis
Verordnung vom 16.10.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung führt neue Biokraftstoff‑Kategorien ein, definiert strengere Nachhaltigkeitsnachweise und legt Berechnungsregeln für Treibhausgasminderungen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/16/2014XXV
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung führt neue Biokraftstoff‑Kategorien ein, definiert strengere Nachhaltigkeitsnachweise und legt Berechnungsregeln für Treibhausgasminderungen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert „Superethanol E85“ als ein Bioethanol‑Gemisch mit 70–85 % Ethanolgehalt, das in einem Steuerlager hergestellt wird.
  • Neue Begriffe wie „Tatsächlicher Wert“, „Typischer Wert“, „Standardwert“, „Zertifizierungssystem“, „Kontrollstelle“ und „Betriebszustand“ werden eingeführt, um die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen zu bewerten.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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