<!--[-->Zeitlich befristetes Düngemittelausbringungsverbotszeitraum (15.–16. Nov 2014) für ausgewählte Regionen<!--]-->
Zeitlich befristetes Düngemittelausbringungsverbotszeitraum (15.–16. Nov 2014) für ausgewählte Regionen
Verordnung vom 17.10.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet vom 15. November bis zum 16. November 2014 die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf bestimmten Ackerflächen in vier Bundesländern, um die Gewässer vor Nitratbelastung zu schützen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/17/2014XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung verbietet vom 15. November bis zum 16. November 2014 die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf bestimmten Ackerflächen in vier Bundesländern, um die Gewässer vor Nitratbelastung zu schützen.

Schwerpunkte

  • Ein befristetes Verbot für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf bestimmten Ackerflächen gilt ab dem 15. November 2014.
  • Die ergänzte Regelung in § 2 Abs. 6 verliert am 16. November 2014 automatisch ihre Gültigkeit.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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