Gesonderte Pauschalvergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in überlangen Verfahren (2011)
Verordnung vom 22.10.2014Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund im Jahr 2011 eine gesonderte Pauschalvergütung von insgesamt 1 162 882,70 Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Bundesministerium für Justiz10/22/2014XXV
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund im Jahr 2011 eine gesonderte Pauschalvergütung von insgesamt 1 162 882,70 Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung als gesetzliche Grundlage.
- Sie gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
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