Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2015 auf 1,017 fest, basierend auf § 108 des ASVG.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/29/2014XXV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2015 auf 1,017 fest, basierend auf § 108 des ASVG.Schwerpunkte
- Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2015 wird auf 1,017 festgelegt.
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