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Festsetzung des Anpassungsfaktors 2015
Verordnung vom 29.10.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2015 auf 1,017 fest, basierend auf § 108 des ASVG.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/29/2014XXV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2015 auf 1,017 fest, basierend auf § 108 des ASVG.

Schwerpunkte

  • Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2015 wird auf 1,017 festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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