Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2015 – Festlegung der außerbudgetären Einheiten
Verordnung vom 29.10.2014Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundessektor im Jahr 2015 zugeordnet werden und listet über 160 Institutionen, Fonds und Gesellschaften auf.Bundesministerium für Finanzen10/29/2014XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundessektor im Jahr 2015 zugeordnet werden und listet über 160 Institutionen, Fonds und Gesellschaften auf.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Zweck, nämlich die Festlegung der außerbudgetären Einheiten des Bundes für das Jahr 2015.
- Der Geltungsbereich umfasst alle außerbudgetären Einheiten, die dem Sektor Staat zugeordnet sind und in die Haftungsobergrenzen des Bundes einbezogen werden.
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